Klimadiskurs.NRW

Klimaschutz als kommunale Aufgabe


Der Klimaschutz eine der zentralen kommunalen Aufgaben – bei der Klimaanpassung immer mit gedacht werden muss. Was für eine erfolgreiche Umsetzung im Rahmen der neuen Gesetze nötig ist.

von Dr. Peter Queitsch

Klimaschutz ist eine zentrale, kommunale Aufgabe. Es muss das Ziel sein, die Treibhausgase (CO2) zu vermindern. Der Klimawandel zeigt bereits durch sehr heiße Sommertage und regenarmen Zeiten spürbar sein Gesicht. An vielen Wald- und Stadtbäumen hat dieses bereits sichtbare Spuren hinterlassen. Dabei sind gesunde Bäume gerade für die Treibhausgas-Minderung besonders wichtig, weil die Photosynthese CO2 bindet. Für Städte und Gemeinden als lokaler Akteur für den Klimaschutz ist es wichtig, in den Dialog mit engagierten Bürgerinnen/Bürgern (z. B. der Friday for Future”-Bewegung, aus der lokalen Unternehmerschaft) einzutreten. Ein solcher Dialog kann vor allem dazu dienen, die Klimaschutz-Aktivitäten einer Gemeinde darzustellen und weitere Maßnahmen zu erörtern, die im Rahmen der Zuständigkeit der Gemeinde möglich sind.

Konzeptioneller Klimaschutz und Klimaschutzziele

Es ist wichtig, die Weichen für einen nachhaltigen und effektiven Klimaschutz richtig zu stellen. Denn es gilt: Jede Maßnahme zum Klimaschutz hilft die erforderlichen Maßnahmen zur Klimaanpassung zu begrenzen. Der Klimaschutz muss deshalb in den Verwaltungsabläufen grundlegend verankert werden, damit eine nachhaltige Wirksamkeit erreicht werden kann. Ebenso müssen erkannte und wirksame Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Treibhausgas-Minderung aktiv, zielorientiert und zeitnah umgesetzt werden.  Hierzu dient insbesondere ein kommunales Klimaschutzkonzept als politischer Beschluss, der zugleich die Leitlinien und Treibhausgas-Minderungsziele beinhaltet. Ein kommunales Klimaschutzkonzept ist nicht statisch, sondern dynamisch. Jederzeit können weitere Maßnahmen ergriffen werden, die z. B. aus dem im Dezember 2015 beschlossenen Klimaschutzplan für das Land NRW entnommen werden können oder die von engagierten Bürgerinnen/Bürgern vorgeschlagen werden. Der Klimaschutzplan NRW hat einen Umfang von 309 Seiten und beschreibt 154 Maßnahmen, wie die im Klimaschutzgesetz NRW festgelegten Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen erreicht werden können. Zudem enthält er 66 Maßnahmen zur Klimaanpassung (abrufbar unter www.klimaschutz.nrw.de).

Klimaanpassungsmaßnahmen mitdenken

Wegen der seit Jahren zunehmenden Starkregenereignisse müssen zugleich Maßnahmen der Klimaanpassung ergriffen werden. Es geht darum, Personen- und Sachschäden durch Überflutungen und Überschwemmungen zu vermeiden. Sinnvoll ist ein „Starkregenrisikomanagement“, um festzustellen, an welchen Orten im Gemeindegebiet Überflutungsgefahren bestehen. Das Land NRW fördert mit dem Förderprogramm „Starkregenrisikomanagement“ die Bestandsaufnahme, die Risikoanalyse und die Erstellung eines Handlungskonzeptes. Investive Maßnahmen werden allerdings nicht gefördert. In diesem Zusammenhang macht es Sinn, öffentliche Flächen (wie z. B. öffentliche Plätze, Schulhöfe) zu entsiegeln und wieder mehr natürliche Versickerungsflächen (z. B. Blumenbeete, Rasenflächen) zu schaffen. Das vom Umweltministerium NRW (MULNV NRW) aufgelegte Programm „Klimaresilienz in Kommunen“ ist ein Baustein, um natürliche Flächen wieder herzustellen, auf denen das Regenwasser auf natürliche Weise versickern kann. Ebenso können Grünflächen (wozu auch Dachbegrünungen gehören) und Wasserflächen dazu beitragen, dass sich der Innenbereich an heißen Sommertagen nicht extrem aufheizt, sondern diese Flächen einen Kühlungseffekt bewirken. Schotter- und Stein-Vorgärten bewirken hingegen genau das Gegenteil. Regenarme Zeiten erfordern zudem, dass die öffentliche Trinkwasserversorgung nachhaltig gesichert wird.

Pauschale Landesförderung erforderlich

Die Corona-Pandemie darf kein Grund dafür sein, in den Anstrengungen zum Klimaschutz nachzulassen. Zunehmende Trockenperioden und extreme Regenereignisse mit Überflutungsschäden müssen ein Ansporn für alle sein, den spürbaren Klimawandel und seine Auswirkungen gemeinsam mit effektiven Maßnahmen wirksam zu begrenzen. Vor allem ist es zukünftig erforderlich, dass das Land Nordrhein-Westfalen den Städten, Gemeinden und Kreisen jährlich pauschale Finanzmittel für den Klimaschutz und die Klimaanpassung zuweist, damit Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zeitnah umgesetzt werden können. Die angedachte Bereitstellung einer pauschalen Klimaschutzförderung durch das Wirtschaftsministerium NRW (MWIDE NRW) im Jahr 2021 mit einem Volumen von 50 Mill. € ist hier ein Schritt in die richtige Richtung. Bei der Novellierung des Klimaschutzgesetzes NRW und dem Erlass eines Klimaanpassungsgesetzes NRW muss auf die Plattform des Klimaschutzplans 2015 aufgesetzt werden. Dieser stellt einen wichtigen, gesellschaftlichen Grundkonsens dar, weil er unter Beteiligung vielfältiger, gesellschaftlicher Gruppen erarbeitet worden. Deshalb ist er eine wertvolle Grundlage bei der angedachten Durchführung eines Klimaschutzaudits und der Erstellung einer Klimaanpassungsstrategie.