Klimadiskurs.NRW

„Coronabedingte Mehrbelastungen und deutliche Ertragsausfälle schwächen die Kommunen“


Martin Murrack, Stadtdirektor und Stadtkämmerer der Stadt Duisburg, zeigt die Folgen der Coronakrise auf und tritt für handlungsfähige Kommunen ein.

Von Martin Murrack

Die Corona-Pandemie ist in ihren Auswirkungen bei allen Bürgerinnen und Bürgern direkt spürbar, aber auch in den Rathäusern und Kreisverwaltungen ein prägender Einflussfaktor auf die tägliche Arbeit. Für die Beurteilung der Auswirkungen auf die Kommunalfinanzen – die sowohl bei den Erträgen als auch den Aufwendungen beobachtbar sind – und damit auch auf die kommunalen Klimaschutzmaßnahmen ist die wirtschaftliche Entwicklung bei den kommunalen Steuern als auch den Beteiligungen an der Einkommen- und Umsatzsteuer von großer Bedeutung. Hier wird es im Haushaltsjahr 2020 zu teils empfindlichen Rückgängen kommen.

Die Corona-Pandemie sorgt insbesondere in den hoch verschuldeten Kommunen für nicht kompensierbare Ertragsausfälle. In 2020 werden für Duisburg derzeit Mindererträge in einer Größenordnung von ca. 90 Millionen Euro erwartet. Stark von Ertragsausfällen betroffen werden die Gewerbesteuer sowie die Beteiligung an der Einkommen- und Umsatzsteuer sein. Bei der Gewerbesteuer wird ein Verlust von ca. 25% erwartet, was einem Rückgang von rund 64 Millionen Euro entsprechen würde. Nach einer aktuellen vorsichtigen Prognose werden die Rückgänge bei der Beteiligung an der Einkommensteuer ca. 20 Millionen Euro und beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer etwa 6 Millionen Euro betragen. Die tatsächlichen Belastungen werden jedoch erst im weiteren Jahresverlauf genauer ermittelt werden können.

Als Ausblick in das Jahr 2021 dürften ebenfalls Mindererträge bei Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuern zu erwarten sein. Dahingehend und im Hinblick auf die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich sind die Belastungen derzeit allerdings noch nicht einmal annähernd abschätzbar.

Im Zuge der Corona-Pandemie hat auch die Verwaltung Sofortmaßnahmen auf den Weg gebracht, um die Bürgerinnen und Bürger sowie in Duisburg tätige Unternehmen finanziell zu entlasten. Zu den wirkungsvollsten Maßnahmen gehören die Stundung kommunaler Abgaben (Steuer- und Gebührenforderungen wie z.B. Sondernutzungsgebühren), die Absenkung der Gewerbesteuer-Vorauszahlung, die Befreiung zur Betriebspflicht für Taxen sowie mit Unterstützung des Landes NRW die Erstattung der KITA-Beiträge.

Die Aufwandseite ist daher mit zum Teil deutlichen Mehraufwendungen betroffen. Bereits jetzt lässt sich bei der Feuerwehr nach dem gegenwärtigen Stand ein überplanmäßiger Bedarf in Höhe von 8,3 Millionen Euro beziffern. Neben zusätzlichen Zahlungen für Erstattungen an Arbeitgeber von Mitarbeitern der Freiwilligen Feuerwehren bestehen Mehrbedarfe durch zusätzliche Schutzausrüstungen und medizinische Verbrauchsmaterialien, die Einrichtung von Testzentren, die Anmietung und Ausstattung von Behelfskrankenhäusern sowie durch zusätzlich zu leistende Einsätze der Feuerwehr. Zu erwartende Aufwandsentschädigungen sowie Aufwendungen für den Krisenstab der Stadt Duisburg stellen weitere Belastungen dar.

Im Schulbereich kann es darüber hinaus zu Ersatzleistungen an Träger des verlässlichen Halbtags und Projektträger kommen. Es ist voraussichtlich auch mit erheblichen Mehrausgaben im Sozialbereich zu rechnen. Zusätzliche Mietbedarfe in Isolations- und Quarantänefällen, erhöhter Personalaufwand für Wachdienste oder Quarantänemaßnahmen, die Bereitstellung zusätzlicher Unterkunftsmöglichkeiten sowie erhöhter Aufwand bei den Kosten der Unterkunft (KdU) sind hier zu erwarten. Auch ist im Jugendbereich durch das Einrichten der Notbetreuungen und damit verbundene erhöhte Betriebskosten, z.B. bei Wochenendöffnungen, mit Mehraufwendungen zu rechnen.

Verwaltungsweit wird sich der Personalaufwand voraussichtlich durch zusätzliche Personalbedarfe und Mehrarbeitsstunden einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöhen. Darüber hinaus entstehen in nahezu allen Fachbereichen Mehraufwendungen für die Beschaffung von Hygienemitteln und Schutzausrüstungen sowie für das technische Equipment zur Sicherstellung des Mobilen Arbeitens.

Auswirkungen des Konjunkturpakets als ersten Schritt zur Krisenbewältigung

Das Anfang Juni 2020 von der Bundesregierung vorgestellte Konjunkturpaket sieht vor allem zwei in den Kommunen wirkende Hilfsmaßnahmen vor. Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (KdU) im Rahmen des SGB II soll dauerhaft von knapp 50% auf annähernd 75% erhöht werden, was für die Kommunen eine hälftige Entlastung bedeutet. In Duisburg werden Mehrerträge in Höhe von ca. 42 Millionen Euro pro Jahr erwartet. Zudem sollen die coronabedingten Gewerbesteuerausfälle jeweils zur Hälfte vom Bund und den Ländern übernommen werden.

Das Land NRW hat seinerseits Maßnahmen zur Sicherung von Investitionen und Liquidität in den Kommunen zugesagt. Diese umfassen neben einer Beteiligung an der Kompensation der Gewerbesteuerausfälle vor allem Erstattungen für Fahrgeldausfälle im ÖPNV sowie verschiedene zusätzliche Mittel bzw. Entlastungen in den Bereichen Städtebauförderung, Erhalt von Verkehrs- und ÖPNV-Infrastruktur und Förderungen von Klimaschutzinitiativen. Zur Gewährleistung von ausreichender Liquidität werden die Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich, die in der Jahresmitte ausgezahlt werden, um rund zwei Drittel der im September vorgesehenen Zahlungen aufgestockt.

Auch die Stadt Duisburg will die konjunkturellen Einbußen zulasten der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden nicht zusätzlich verschärfen und hat auf einen restriktiven Kurs in der Haushaltsbewirtschaftung verzichtet. Es wurde gerade keine Haushaltssperre erlassen, zu der sich verschiedene Kommunen im ganzen Bundesgebiet veranlasst sahen und möglicherweise im weiteren Verlauf der Pandemie noch sehen werden. Daher und aufgrund der zu erwartenden Entlastungen von Bund und Land ist die Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz aus finanzieller Sicht in Duisburg derzeit nicht beeinträchtigt.

Ausweg aus der hohen Verschuldung nur mit Unterstützung

Die anteilige Entlastung bei den coronabedingten Ausfällen bei der Gewerbesteuer, die dauerhafte Entlastung bei der KdU sowie die zusätzlichen Mittel des Landes können jedoch nur ein Schritt in Richtung finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen sein. Diese Maßnahmen erleichtern zunächst das Erreichen des Haushaltsausgleichs. Ist dieser geschafft, sind die Kommunalfinanzen zumindest vorerst in sicherem Fahrwasser.

Das Altschuldenproblem, das sich in Duisburg in einer bilanziellen Überschuldung und hohen Kassenkrediten darstellt, wird jedoch nicht gelöst. Es bleibt insbesondere in Bezug auf das ständige Zinsänderungsrisiko sowie das aus der Pflicht zur Haushaltssanierung erwachsende andauernde Spardiktat ein großer Hemmschuh bei der Bewältigung aktueller und künftiger Herausforderungen – auch hinsichtlich größerer Klimaschutzanstrengungen.

Während andere Kommunen ohne bilanzielle Überschuldung die zusätzlichen Mittel von Bund und Land in die Attraktivierung des Standortes investieren können (Senkung von Grund- und Gewerbesteuern, Kita-Beiträge, Investitionen von Straßen, Schulen, Parks und Kitas) müssen Städte wie Duisburg jeden zusätzlichen Euro in die Altschuldentilgung stecken. Das vergrößert die Kluft zwischen reichen und armen Städten noch weiter.

Zum Jahresende 2018 belief sich die Verschuldung in Duisburg pro Einwohner auf 2.704 Euro. Damit liegt sie zwar noch im Mittelfeld verglichen mit anderen Kommunen im Ruhrgebiet, wo eine Pro-Kopf-Verschuldung in der Spannbreite von rund 1.500 Euro bis etwa 7.500 Euro vorliegt. Dagegen ist die absolute Höhe der Duisburger Liquiditätskredite von etwas über 1,2 Milliarden Euro zum Ende des vergangenen Jahres besonders angesichts der Lasten aufgrund der Corona-Pandemie ein Grund zur Sorge. Nach einem seit 2015 deutlichen und kontinuierlichen Abbau der Liquiditätskredite wird 2020 wieder ein Ansteigen der Verschuldung erwartet.

An diesem Punkt überschneiden sich die coronabedingten Lasten mit den seit den frühen 1990er Jahre angehäuften Altschulden. Diese resultieren vor allem aus einer unzureichenden Soziallastenfinanzierung, den immer noch andauernden Herausforderungen aus dem Strukturwandel im Ruhrgebiet, den Beiträgen zum Solidarpakt und über die Jahre schwankenden und teils wegbrechenden Steuereinnahmen. Ohne aktive Unterstützung drohen aus den vor Ort zu schulternden Lasten aufgrund der Corona-Pandemie „neue“ Altschulden zu werden und die desaströse Finanzlage der hoch verschuldeten Kommunen weiter zu zementieren. Daher sind der Bund und vor allem die Länder gefragt, neben geeigneten Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der aktuellen Krise auch eine Altschuldenhilfe schnellstmöglich umzusetzen.

Nur auf diesem Weg wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der kommunalen Akteure wieder gestärkt und so notwendige Investitionen – die insbesondere auch nachhaltige und klimaschonende Aspekte berücksichtigen – ermöglicht.