Klimadiskurs.NRW

Das Klimaschutzgesetz NRW


Roland Kube hat den Entwurf für das neue Klimaschutzgesetz NRW mit seinen Zielstellungen genauer unter die Lupe genommen. Welche Hebel hat das Land, um die gesteckten ziele zu erreichen?

von Dr. Roland Kube

Die erste Neuerung des Klimaschutzgesetzes NRW sieht ebenfalls vor bis 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen, dies ist eine logische Konsequenz der Zielvorgabe auf Ebene der EU und Deutschlands. Bedeutsamer ist hingegen das neu hinzugefügte Zwischenziel für 2030: eine Minderung von 55 Prozent gegenüber 1990 auch im Industrieland NRW. Das Bundesland verpflichtet sich damit, auch hierzulande unmittelbar den Rahmen für eine sektor¬übergreifende Emissionsreduktion in Etappen Richtung Null zu setzen. Doch wie effizient kann dieses Ziel überhaupt angesteuert werden, welche Hebel hat das Land dafür?

Der Großteil der Emissionen in NRW stammt aus den ETS-regulierten Sektoren Energie (50%) und Industrie (21%), aus Nicht-ETS Sektoren wie Verkehr und Gebäude kommen jeweils 13 und 11 Prozent hinzu (LANUV). Emissionsreduktionen wurden bislang vor allem in der Energiewirtschaft erreicht, und die anstehende Zertifikatsverknappungen des EU ETS wird diese Entwicklung weiter voranbringen – auch in NRW.

Die Mitgestaltung durch das Bundesland muss sich vor allem am Industriesektor beweisen: tiefgreifende Emissionsminderungen bedeuten Vermeidungskosten, die noch weitgehend über dem derzeitigen Zertifikatspreisniveau liegen. Das Klimaschutzgesetz muss einen landespolitischen Anschub der Transformation in einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort bedeuten: etwa durch die Förderung von Forschung, Entwicklung und letztlich auch der Anwendung von Technologien. Neben Kreislaufwirtschaft oder CCUS ist vor allem grüner Wasserstoff eine Option – wo eine Elektrifizierung nicht weiterhilft. Die NRW-eigene Wasserstoff-Roadmap ist ein wichtiger Baustein, um frühzeitig die Weichen für die Entwicklung von Infrastruktur und Importmöglichkeiten zu stellen. Dafür hilft auch der Dialog von Politik, Industrie und Wissenschaft (wie etwa bereits im Rahmen der Initiative IN4Climate). Die NRW-Politik schafft dies aber nicht allein, sondern wird sich in Berlin und Brüssel für die präferierten Regeln stark machen müssen.

Gleichzeitig muss das Land für eine stärkere Nutzung der durchaus vorhandenen Potenziale an Erneuerbarer Energie sorgen. Eine Verdopplung bis 2030 ist eine wichtige Zielmarke. Regionales Potenzial bei Photovoltaik und Speichern kann durch stärkere Einbindung von Akteuren wie Haushalten und Unternehmen erschlossen werden – dafür sind Projekte wie der Gigawattpakt wichtige Signale. Aber auch die Potenziale bei Windkraft, Geothermie und Abwärme sind zu erschließen.

Denn: mehr Erneuerbare Energie ist auch für die Nicht-ETS Sektoren Verkehr und Gebäude ein wesentlicher Hebel- und das Land hat hier deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeit. Eine dichtes Siedlungs- und Verkehrsstruktur bedeutet Potenziale für Elektrifizierung und Digitalisierung. Die richtige Förderung der E-Mobilität (etwa durch Ladepunkte und Flotten), sollte mindestens gleichwertig durch Ansätze beim ÖPNV und emissionsfreie Mikromobilität in Städten flankiert werden. Eine Stärkung der Lebens- und Luftqualität vor Ort lässt somit auch Vorteile von Klimaschutz spürbar werden.