Klimadiskurs.NRW

CO2-Preis für das Heizen – Wer zahlt die Zeche?


Der seit Januar 2021 geltende CO2-Preis wirkt sich auf verschiedene Bevölkerungsgruppen auf unterschiedliche Weise aus. Wie die Deutsche Umwelthilfe die Kostenverteilung gerechter gestalten will.

Von Elisabeth Staudt

Im Januar 2021 ist mit der Einführung eines CO2-Preises für die Sektoren Verkehr und Wärme ein zentrales Instrument des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung in Kraft getreten. Die neue Bepreisung für den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid für Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel startet mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO2, die bei Verbrennung des jeweiligen Heiz- bzw. Kraftstoffs freigesetzt wird. Dies wird ab 2021 auch zu höheren Verbraucherpreisen für Heiz- und Kraftfahrstoffe führen, da die Mehrkosten an die Endverbraucherinnen und -verbraucher weitergegeben werden. Während der Einführungsphase (2021-2025) wird der Preis schrittweise auf 55 Euro pro Tonne steigen. 2026 sollen die Zertifikate erstmals in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro versteigert werden.

Die Idee hinter der CO2-Bepreisung fossiler Brennstoffe ist es, Klimaschutzinvestitionen anzuregen und so zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele, sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz beizutragen. Dieser Anschub ist im Gebäudebereich dringend nötig, der Handlungsdruck zur Erreichung der Sektorziele ist enorm. Bereits jetzt klafft allen Prognosen zufolge eine deutliche Lücke für die Zielerreichung bis 2030. Die Verhandlungen für ein erhöhtes EU-Klimaziel werden diesen Druck zusätzlich erhöhen.

Selbst wenn im Neubau der europäische Niedrigsteffizienzstandard korrekt umgesetzt würde, liegt das größte Hemmnis für das Ziel eines klimaneutralen Gebäudesektors im Bestand – hier muss es zu einem enormen Anstieg der Sanierungsrate kommen, die aktuell bei etwa 1 Prozent liegt. Auch die Sanierungstiefe ist aktuell für die Erreichung der Klimaziele ungenügend.

Aus klimapolitischer Sicht ist die beschlossene Höhe des CO2-Preises allerdings zu niedrig um in den nächsten Jahren eine Lenkungswirkung zu entfalten. So schlug etwa das Umweltbundesamt in einem Gutachten vor, den Preis pro Tonne CO2-Emissionen auf 180 Euro anzusetzen. Auch andere Gutachten empfehlen einen deutlich höheren Preis als 25 Euro um einen Beitrag zur Begrenzung der Klimaerwärmung auf 1,5 Grad Celsius leisten zu können.

Neben der klimapolitischen Betrachtung hat die Einführung eines CO2-Preises aber vor allem eine sozialpolitische Debatte ausgelöst. Grundsätzlich wirkt die Einführung einer CO2-Bepreisung regressiv, da einkommensschwache Haushalte durchschnittlich stärker belastet werden. Darüber hinaus können einzelne Gruppen besonders von der Einführung betroffen sein. Im Fall der Preiserhöhung für Heizöl und Gas sind hier speziell die 23 Millionen Haushalte hervorzuheben, die in Deutschland zur Miete leben.

Die Bundesregierung war sich dieser Einschätzung durchaus bewusst, weswegen sie die Einführung des Instrumentes mit einem Prüfauftrag verbunden hat, wie die Belastung sinnvoll verteilt werden sollte. Die Kostenabwälzung auf die Mieterinnen und Mieter soll begrenzt werden. Absolut richtig, denn Mieterinnen und Mieter können nur sehr begrenzt über das individuelle Heizverhalten die CO2-Emissionen und damit die zusätzlichen Kosten durch die CO2-Bepreisung beeinflussen. Sie haben im Gegensatz zu den Vermieterinnen und Vermietern keinen Einfluss auf das eingesetzte Heizungssystem oder den Sanierungsgrad des Hauses.

Bereits Mitte September 2020 haben das Bundesumweltministerium, das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium ein Eckpunktepapier vorgelegt, demzufolge die Kosten je zur Hälfte von Mietern und Vermieterinnen getragen werden sollen. Dieser Vorschlag folgt einem Gutachten des Ökoinstituts aus dem letzten Jahr. Blockiert wird dieser Vorschlag durch zwei CDU-geführte Ministerien: das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesinnenministerium. Die Verhandlungen der Ministerien zeigen bisher keine Erfolge.

Ein Ergebnis der Diskussionen ist jedoch die Entwicklung eines neuen Umlagemodells. Demnach soll der energetische Standard von Gebäuden bestimmen, wie die Kosten aufgeteilt werden. Bei schlecht renovierten Gebäuden sollen Vermieterinnen und Vermieter demnach mehr als 50 Prozent der Mehrkosten aus der CO2-Bepreisung übernehmen, bei gut sanierten Gebäuden weniger als 50 Prozent. Der Umsetzung dieser Methodik stehen jedoch viele Unsicherheiten im Weg. Die Gespräche zwischen den fünf Häuser sollen auf Ebene der Ministerinnen und Minister fortgesetzt werden.

Als Deutsche Umwelthilfe vertreten wir gemeinsam mit dem deutschen Mieterbund die Position, dass die zusätzlichen Kosten durch die CO2-Bepreisung vollständig durch Vermieterinnen und Vermieter getragen werden sollten. Für die Höhe der Heizkosten ist im Wesentlichen die energetische Beschaffenheit eines Hauses und das eingesetzte Heizungssystem entscheidend – und diese Entscheidungen liegen auf der Vermieterseite. Die neue CO2-Bepreisung kann nur dann zu einer klimapolitischen Erfolgsgeschichte werden, wenn die Investitionsanreize richtig gesetzt werden. Mehr zum Thema im ‚DUH-Mythencheck CO2-Preis im Mietsektor‘:

https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Energie/Geb%C3%A4ude/DUH_Mythencheck_CO2Preis_2012021.pdf