Bei Engpässen: Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung
Wenn das Wasser knapp wird, hat die öffentliche Wasserversorgung rechtlich Vorrang. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass dieser für das gesamte System gilt. Das ist auch technisch geboten. Denn es ist nicht möglich, den Menschen nur begrenzte Mengen für bestimmte Nutzungen „freizugeben“: Haushalte, Gewerbe und Mittelstand greifen gleichzeitig auf das System zu. Auch Löschwasser für die Feuerwehr muss für den Brandfall stets vorgehalten werden. Die Wasserversorgung funktioniert als integriertes Gesamtsystem, das rund um die Uhr lebenswichtige Bedarfe absichert. Bei klimawandelbedingten, regionalen Knappheiten muss dieses System also uneingeschränkt einsatzfähig sein. In der Praxis ist der Vorrang jedoch oft unbekannt oder wird eingeschränkt interpretiert. Es braucht daher zunächst ein klares politisches Verständnis und dann verbindliche Leitlinien für Behörden, damit diese sich daran orientieren können.
Ortsnahe Wasserversorgung mit Verbundlösungen ergänzen
Eine Organisation des Mangels darf aber nicht die Regel sein, sondern wir müssen unsere Versorgung sichern. Das braucht stärkere Vernetzung: Überregionale Verbundlösungen können lokale Engpässe ausgleichen und die Resilienz erhöhen. Das traditionelle „Primat der ortsnahen Wasserversorgung“ aus dem Wasserhaushaltsgesetz erschwert leider heutzutage Ausbau von Fernwasserleitungen. Dabei vergisst man oft, dass nicht nur bundesweit, sondern auch in NRW bereits historisch Fernwasserleitungen betrieben werden, bsw. zwischen Düsseldorf und dem Bergischen Land. Und der Gewässerschutz ist ohnehin umfassend europarechtlich geregelt. Ortsnähe sollte gerne das Leitprinzip bleiben, Versorgungssicherheit muss aber rechtlich gleichrangig verankert werden. Nur so können überregionale Netze die lokalen Ressourcen schonen und ergänzen, immer in Abstimmung mit den Kommunen und im Interesse einer verlässlichen Daseinsvorsorge.
Klimaanpassung ist gemeinschaftliche Aufgabe
Die kommunale Wasserwirtschaft verfügt über eine leistungsfähige Infrastruktur. Die Ergebnisse des Benchmarkings der Wasserversorger in NRW zeigen: Die Erneuerungsraten der Branche entsprechen den technischen Regeln des Deutschen Verbandes der Gas- und Wasserwirtschaft (DVGW). Die oftmals angewendete „zustandsorientierte Instandhaltung“ sorgt für einen guten Zustand der Leitungen. Wir und viele andere Versorger arbeiten dabei nach dem “Kostendeckungsprinzip”. Die Instandhaltung von Wasser- und Abwasserinfrastruktur wird also über Entgelte und Gebühren vollständig gedeckt. Fördermittel sind nicht erforderlich.
Der Klimawandel stellt jedoch neue, weitergehende Anforderungen, etwa durch den Ausbau von Speicherkapazitäten oder zusätzliche Verbundleitungen zur Sicherung der Versorgung. Diese Investitionen gehen über die klassische Instandhaltung hinaus. Es handelt sich um reine Vorhaltung, bei der kein Liter Wasser zusätzlich verkauft wird, aber “Fixkosten” für Bau und Betrieb entstehen. Für solche langfristigen, klimabedingten Infrastrukturmaßnahmen sollte es daher eine staatliche Teilförderung geben, die die Versorgung für die Betroffenen bezahlbar hält. Auch weil die Menschen vor Ort keine Schuld tragen. Eine Quote von z. B. 40% erschiene denkbar. Denn einerseits sollte die Beteiligung nennenswert sein, andererseits ist eine gewisse Lenkungswirkung wichtig, damit wir alle merken, dass Klimaanpassung nicht umsonst ist und wir mehr tun müssen. Und Daseinsvorsorge ist immerhin Aufgabe der Kommunen und damit eines funktionierenden Staates.
Technisches Sicherheitsmanagement einhalten
Auch die Wasserversorger selbst müssen sich professionalisieren. Einheitliche und praktikable Standards für Qualität und Sicherheit in der Trinkwasserversorgung sind dafür unerlässlich. Das Technische Sicherheitsmanagement (TSM) des DVGW bildet die allgemeinen Regeln der Technik ab. Der TSM-Standard ist gut, jedoch auch sehr komplex und aufwändig. Nur etwa 120 Wasserversorger haben daher das freiwillige TSM-Zertifikat. Die Folge sind uneinheitliche Standards. Eine Vereinfachung und Reduzierung des TSM könnte die Voraussetzungen für einheitliche Standards schaffen, die auch kleine Versorger in der Lage sind einzuhalten. Ziel sollte eine einheitliche Qualität und Sicherheit für die Gesamtbevölkerung sein, unabhängig von der Größe oder der Rechtsform des Versorgers.
Dr. Arnt Baer
GELSENWASSER AG
Leiter Verbände und Politik
0209 708 450
arnt.baer@gelsenwasser.de