Gemeinsam für gesunde Ökosysteme und mehr Lebensqualität in NRW
Hannes Eggert, Referent für Klima und Umwelt, NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V., Landesverband NRW
Mit der EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) hat sich Europa erstmals verbindliche Ziele für die Renaturierung geschädigter Natur gesetzt – für NRW die große Chance, die Weichen auf Klimaresilienz und höhere Lebensqualität zu stellen. Ein breites Netzwerk fordert die entschlossene und kooperative Umsetzung in NRW.
Intakte Natur ist weit mehr als Lebensraum für Flora und Fauna, sie sichert unsere natürlichen Lebensgrundlagen. Fruchtbare Böden und gesunde Bestäuberpopulationen sind Grundvoraussetzung für eine nachhaltig sichere Lebensmittelproduktion. Naturnahe Wälder, Moore und Feuchtgebiete mindern die Folgen von Hitze, Dürre und Starkregen. Funktionierende Ökosysteme sind Voraussetzung für eine verlässliche Rohstoffversorgung, stabile Lieferketten. Naturnahe Landschaften und Grünflächen sind unverzichtbar für Gesundheit und Erholung.
Doch trotz internationaler Abkommen und zahlreicher Strategien und Maßnahmenpläne auf Bundes- und Länderebene schreitet der Naturverlust weiter voran. Europaweit befinden sich rund 80 % der geschützten Ökosysteme in keinem guten Zustand. In NRW nahm die Lebensraumqualität in allen Hauptlebensräumen – Agrarlandschaft, Wald, Gewässer und Siedlung – in den letzten 20 Jahren ab und über 40% der in NRW untersuchten Arten stehen auf der Roten Liste.
W-VO als Meilenstein für Mensch und Natur Mit der seit August 2024 geltenden Wiederherstellungsverordnung haben die Mitgliedsstaaten erstmals einen verbindlichen europäischer Rahmen geschaffen, um diesen Trend umzukehren. Was in Unternehmen oder der Klimapolitik längst Standard ist, hält nun auch im Naturschutz Einzug: Messbare und zeitgebundene Ziele werden mit einer flexiblen Maßnahmenplanung hinterlegt. Statt rückblickend zu berichten, wie sich der Zustand der Natur weiter verschlechtert hat, wird nun vorausschauend geplant. Die Verordnung definiert konkrete Wiederherstellungsziele – für geschützte Biotope und auch für alle Hauptlebensräume außerhalb von Schutzgebieten. Viele Zielvorgaben und Indikatoren sind nicht neu und auch die notwendigen Datenerhebungen finden größtenteils bereits statt. Aktuell arbeiten Bund und Länder am nationalen Wiederherstellungsplan, dem zentralen Instrument zur Erreichung der W-VO-Ziele. Dieser muss bis September 2026 bei der Europäischen Kommission vorliegen.
Was bedeutet „Wiederherstellung“? Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ökosystemen sind so vielfältig wie unsere Landschaften selbst. Dazu gehören beispielsweise in den Agrarlandschaften mehr Landschaftselemente und eine naturverträgliche Bewirtschaftung sowie die Stärkung von Bestäuberpopulationen (z.B. artenreiche Blühstreifen). Oder in Wäldern die Aufwertung durch höhere Anteile an Totholz, breitere Altersstruktur und mehr Vielfalt der Baumarten. Im Siedlungsbereich dienen Grünflächen und die Baumüberschirmung als Indikator.
Ein breites Netzwerk für NRW Der NABU NRW hat gemeinsam mit vielen weiteren, engagierten gesellschaftlichen Akteuren aus NRW eine Gemeinsame Erklärung erarbeitet, um den großen gesellschaftlichen Rückhalt für eine entschlossene und kooperative Umsetzung der W-VO sowie die hohe Bedeutung intakter Natur für alle Bereiche der Gesellschaft zu unterstreichen und konstruktive Dialoge und Diskussionen zur Umsetzung in NRW zu initiieren. Am 17.7.2026 stellt das Netzwerk seine Gemeinsame Erklärung der Öffentlichkeit vor.
Möchte Ihre Organisation Teil des Netzwerks zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen in NRW sein? Dann melden Sie sich gerne bei mir (hannes.eggert@nabu-nrw.de).